Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen der Firma Video + TV Wetzlar - AGB

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern oder Privatpersonen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


Auftragserteilung

Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen von Angeboten sowie Nebenabreden zu Angeboten bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bzw. durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


Kostenvoranschlag / Vorarbeiten

Wünscht der Auftraggeber bei einem Reparaturvertrag eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages.
Kostenvoranschläge sind aufgrund der Vereinbarung kostenpflichtig.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.


Vergütung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "bar" ausschließlich Verpackung, Verladung, Fracht, Zoll und Transportversicherung; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


Lieferzeiten

Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers, insbesondere den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Lieferfristen gelten als eingehalten mit Absendung des Liefergegenstandes oder wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lieferzeiten verlängern sich mindestens um den Zeitraum, während dessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus dem gleichem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist. Sind wir unseren Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so hat uns der Besteller durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu gewähren.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


Gefahrübergang

Im Falle der Versendung der Ware bzw. im Falle der Versendung des reparierten Gegenstands geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bzw. des reparierten Gegenstands mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer bzw. auf den Besteller über.
Im Falle der Abholung der Ware bzw. im Falle der Abholung des reparierten Gegenstands geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bzw. des reparierten Gegenstands mit der Übergabe der Ware bzw. mit der Übergabe des reparierten Gegenstands an den Kunden auf diesen über.


Austauschlieferung

Liefern wir dem Kunden ein funktionsfähiges Bauteil zum Austausch gegen ein defektes Bauteil, so ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt unseres funktionsfähigen Bauteils sein defektes Bauteil kostenlos an uns zu übersenden und uns zu übereignen. Sollte das defekte Bauteil innerhalb der vorerwähnten Frist nicht bei uns eingehen oder sollte das defekte Bauteil irreparabel sein, so sind wir berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen unserem Preis für das gelieferte funktionsfähige Bauteil und dem Neupreis des Bauteils in Rechnung zu stellen.
Versand- und Portokosten sind von einer Gutschrift prinzipiell ausgeschlossen.


Mängelhaftung bei Reparaturverträgen

Bei Reparaturen leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Der Anspruch auf Nacherfüllung bezieht sich nur auf das von uns reparierte oder ausgetauschte Bauteil.
Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder unsere Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unserem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht unserem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist unser Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, durch natürliche Abnutzung oder durch einen Eingriff von dritter Seite herbeigeführt wurden oder für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


Pfandrecht bei Reparaturen

Bei Reparaturen stehen uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Werden eingelieferte Gegenstände innerhalb von 6 Wochen über die Fertigstellung hinaus nicht abgeholt oder bei Versand nicht angenommen oder die Zahlung verweigert übernehmen wir für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Ablauf der vorerwähnten Frist sind wir nach vorheriger Androhung und Angabe des Geldbetrages, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll, berechtigt, die eingelieferte Sache nach Ablauf eines Monats nach der Androhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über das Pfandrecht zu verwerten. Die vorherige Androhung der Pfandverwertung ist entbehrlich, wenn der Aufenthalt des Kunden unbekannt ist. Die Verwertung erfolgt durch freihändigen Verkauf.

Erstellung von Kopien

Wir haften bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgern jeglicher (analogen oder digitalen) Art ausschließlich für das Trägermedium. Ein Schadenersatz für den Verlust der Inhalte oder Daten besteht nicht. Wir bieten dieses ausschließlich als Dienstleistung an, der Auftraggeber versichert uns durch Auftragserteilung keine Rechte dritter zu verletzen.

Allgemein

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wetzlar.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.


                                        Wetzlar 1.10.2006